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ALLGEMEINE UND SPEZIELLE ANGEBOTS- U. AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN

 

Allgemeine Angebots- und Auftragsbedingungen:

​1.   Grundlage für unser Angebot, die Ausführung und Abrechnung, ist die VOB/B (Ausnahme siehe Pkt. 14!)  
2.   Sofern nichts anderes vereinbart, ist Verkehrssicherung und Straßenreinigung nicht Bestandteil des Angebotes!​
3.   Angebotsmengen u. Stundenansätze in ca.-Angaben! Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand!​
4.   Sofern nicht anderes vereinbart, sind Wasserhaltungsarbeiten aller Art nicht Bestandteil des Angebotes!​
5.   Sofern nicht anderes vereinbart, sind Verbauarbeiten aller Art nicht Bestandteil des Angebotes!​
6.   Regieabrechnungen erfolgen nach Stundenberichten bzw. nach Liefer- u. Wiegescheinen (Material)
7.   Bei Abrechnung nach LKW-Fuhren: 3-Achser: 9m³/Fuhre, 4-Achser: 12m³/Fuhre, Sattel+Hängerzug: 15m³/Fuhre
8.   Frei-Bau Preise gelten nur bei Lieferung ab 12 to pro Fuhre. Geringere Materialmengen pro
9.   Fuhre werden über Material ab Lager zzgl. einer Mindermengenpauschale verrechnet.​​
10. Die Lieferung größerer Materialmengen erfolgt nach Verfügbarkeit Lager bzw. Leistung Kieswerk.​
11. Längere Wartezeiten bei Be- und Entladung rechtfertigen eine neue Preisgestaltung.​
12. Ist keine andere Angebotsbindefrist vereinbart so gelten 4 Wochen ab Datum des Angebotes.​
13. Mängelansprüche verjähren nach 4 Jahren ab Abnahme / Schlussrechnung.​
14. Als Zahlungsziel für alle Arten von Rechnungen wird (entgegen VOB/B) 14 Tage nach Zugang festgelegt.


Spezielle Angebots- und Auftragsbedingungen für Pflasterarbeiten:

1.  Die Sockelabdichtung / Dichtschlämme ist nicht Teil unseres Gewerks und hat vor Beginn der Pflasterarbeiten                 bauseits zu erfolgen. Insbesondere nach Abschluss der Malerarbeiten kann ein Fehlen der Dichtschlämme nur               schwer erkennbar sein. Wir schließen hier eine Haftung für Schäden durch aufsteigende Feuchte ausdrücklich aus.
2.  Für nicht durch uns erstellte Kiestragschichten übernehmen wir keine Gewährleistung.
3.  Wird eine Pflasterfläche ohne vorherige Abnahme in Betrieb genommen so gilt diese als abgenommen.


Spezielle Angebots- und Auftragsbedingungen für Abbrucharbeiten:

1.   Eine evtl. notwendige Abfuhr und Entsorgung von nicht mit dem Gebäude verbundenen Haus- und Sperrmüll ist nicht im Angebot enthalten, außer im LV beschrieben.  
2.   Nicht im Angebotspreis enthalten ist der Ausbau und die Entsorgung von kontaminierten Bauteilen, außer im LV beschrieben.
​3.   Der Abbau asbesthaltiger Bauteile ist gemäß TRGS 519 zwei Wochen vor Baubeginn den zuständigen Behörden anzuzeigen.  Diese Frist ist bei einer evtl. Beauftragung zu berücksichtigen.
​4.   Evtl. nötige Sicherungs- u. Abstützmaßnahmen sind nicht im Angebotspreis enthalten.​
5.   Wir empfehlen vorab eine Beweissicherung der Nachbargebäude durchführen zu lassen.​
6.   Für evtl. Beschädigungen am Belag von Gehwegen und Einfahrt wird von uns keinerlei Haftung übernommen.​
7.   Reinigung, Ausbau und Entsorgung von evtl. vorhandenen Öltanks sind nicht im Angebotspreis enthalten.​
8.   Die Preisbildung beinhaltet den Abbruch der Gebäude / Bauteile in einem Zug, Mehraufwand durch Unterbrechungen oder Verzögerungen - vom Bauherrn oder AG veranlasst - sind gesondert zu vergüten.​
9.   Vor Beginn des Abbruchs müssen bauseits sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen stillgelegt werden​
10. Für Abbruch- Demontage- und Rückbauarbeiten entfällt jede Gewährleistung​
11. Unsere Preise gelten ohne Betonschneidearbeiten, ein Baukran ist falls nötig inkl. Bedienung zu stellen.​
12. Absicherung durch Bauzaun u. Gerüste sind kostenlos bauseits zu stellen oder werden gesondert verrechnet.​
13. Falls nötig sind Stromanschluss 32 A, Wasseranschluss 3/4 Zoll u. Abwasseranschluss kostenlos zu stellen.​
14. Beim Umgang mit Asbestzement-Platten, KMF oder anderen kontaminierten Materialien müssen bei Bedarf
     Aufenthaltsräume und Sanitäranlagen mit Waschgelegenheit bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

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