ALLGEMEINE UND SPEZIELLE ANGEBOTS- U. AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Angebots- und Auftragsbedingungen:
1. Grundlage für unser Angebot, die Ausführung und Abrechnung, ist die VOB/B (Ausnahme siehe Pkt. 14!)
2. Die angebotenen Preise basieren auf den aktuellen Energiekosten. Bei wesentlichen Änderungen der Energiekosten
erfolgt eine anteilige Preisanpassung über einen Energiekostenzuschlag.
3. Sofern nichts anderes vereinbart, ist Verkehrssicherung und Straßenreinigung nicht Bestandteil des Angebotes!
4. Angebotsmengen u. Stundenansätze in ca.-Angaben! Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand!
5. Sofern nicht anderes vereinbart, sind Wasserhaltungsarbeiten aller Art nicht Bestandteil des Angebotes!
6. Sofern nicht anderes vereinbart, sind Verbauarbeiten aller Art nicht Bestandteil des Angebotes!
7. Regieabrechnungen erfolgen nach Stundenberichten bzw. nach Liefer- u. Wiegescheinen (Material)
8. Bei Abrechnung nach LKW-Fuhren: 3-Achser: 9m³/Fuhre, 4-Achser: 12m³/Fuhre, Sattel+Hängerzug: 15m³/Fuhre
9. Frei-Bau Preise gelten bei Lieferung ab 12to/Fuhre, die Lieferung geringere Mengen wird Pauschal verrechnet
10. Die Lieferung größerer Materialmengen erfolgt nach Verfügbarkeit Lager bzw. Leistung Kieswerk
11. Längere Wartezeiten bei Be- und Entladung rechtfertigen eine neue Preisgestaltung
12. Ist keine andere Angebotsbindefrist vereinbart so gelten 4 Wochen ab Datum des Angebotes
13. Mängelansprüche verjähren nach 4 Jahren ab Abnahme / Schlussrechnung
14. Als Zahlungsziel für alle Arten von Rechnungen wird (entgegen VOB/B) 14 Tage nach Zugang festgelegt.
Spezielle Angebots- und Auftragsbedingungen für Pflasterarbeiten:
1. Die Sockelabdichtung / Dichtschlämme ist nicht Teil unseres Gewerks und hat vor Beginn der Pflasterarbeiten bauseits zu erfolgen. Insbesondere nach Abschluss der Malerarbeiten kann ein Fehlen der Dichtschlämme nur schwer erkennbar sein. Wir schließen hier eine Haftung für Schäden durch aufsteigende Feuchte ausdrücklich aus
2. Für nicht durch uns erstellte Kiestragschichten übernehmen wir keine Gewährleistung
3. Wird eine Pflasterfläche ohne vorherige Abnahme in Betrieb genommen so gilt diese als abgenommen
Spezielle Angebots- und Auftragsbedingungen für Abbrucharbeiten:
1. Eine evtl. notwendige Abfuhr und Entsorgung von nicht mit dem Gebäude verbundenen Haus- und Sperrmüll ist nicht im Angebot enthalten, außer im LV beschrieben
2. Der Ausbau und die Entsorgung von kontaminierten Bauteilen ist nicht im Angebot enthalten, außer im LV beschrieben
3. Der Abbau asbesthaltiger Bauteile ist gemäß TRGS 519 zwei Wochen vor Baubeginn den zuständigen Behörden anzuzeigen. Diese Frist ist bei einer evtl. Beauftragung zu berücksichtigen
4. Evtl. nötige Sicherungs- u. Abstützmaßnahmen sind nicht im Angebotspreis enthalten
5. Wir empfehlen vorab eine Beweissicherung der Nachbargebäude durchführen zu lassen
6. Für evtl. Beschädigungen am Belag von Gehwegen und Einfahrt wird von uns keinerlei Haftung übernommen
7. Reinigung, Ausbau und Entsorgung von Öl- oder Gastanks sind nicht im Angebotspreis enthalten, außer im LV beschrieben
8. Die Preisbildung beinhaltet den Abbruch der Gebäude / Bauteile in einem Zug, Mehraufwand durch Unterbrechungen oder Verzögerungen sind gesondert zu vergüten
9. Vor Beginn des Abbruchs müssen bauseits sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen stillgelegt werden
10. Absicherung durch Bauzaun u. Gerüste sind kostenlos bauseits zu stellen oder werden gesondert verrechnet
11. Falls nötig sind Stromanschluss 32 A, Wasseranschluss 3/4 Zoll u. Abwasseranschluss kostenlos zu stellen
