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ALLGEMEINE UND SPEZIELLE ANGEBOTS- U. AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN

 

Allgemeine Angebots- und Auftragsbedingungen:

1.      Grundlage für unser Angebot, die Ausführung und Abrechnung, ist die VOB, Teil B (Außnahme siehe Pkt. 13!)

         und C (ATV DIN 18300 bis ATV DIN 18459) bzw. ZTV-Asphalt StB in Ihren jeweils neuesten Fassungen.
  
2.      Sofern unser Angebot keine eigene Position für Verkehrssicherung und Instandhaltung bzw. Reinigung 
         der Verkehrsflächen beinhaltet, so haben diese Punkte bauseits zu erfolgen.

3.      Angebotsmengen in ca.-Angaben!

4.      Abrechnung nach Aufmaß / Stundenberichten bzw. nach Liefer- u. Wiegescheinen (Material)

5.      Bei Abrechnung nach Gewicht (to) gilt der entsprechende Wiegeschein.
         Bei Abrechnung nach LKW-Fuhren (m3) gilt: 
         3-Achser: 9 m³ / Fuhre, 4-Achser: 12 m³ / Fuhre, Sattelzug + Hängerzug: 15 m³ / Fuhre

6.      Frei-Bau Preise gelten nur bei Lieferung ab 12 to pro Fuhre. Geringere Materialmengen pro
         Fuhre werden über Material ab Lager zzgl. einer Mindermengenpauschale verrechnet.

7.      Frei-Bau Preise verstehen sich frei Baustelle geliefert und lose abgekippt.

8.      Die Lieferung größerer Materialmengen nach Verfügbarkeit Lager bzw. Leistung Kieswerk.

9.      Längere Wartezeiten bei Be- und Entladung rechtfertigen eine neue Preisgestaltung.

10.    Ist keine andere Angebotsbindefrist vereinbart so gelten 4 Wochen ab Datum des Angebotes.

11.    Mängelansprüche verjähren nach 4 Jahren ab Abnahme / Schlussrechnung.

12.    Sofern nichts anderes vereinbart ist sind Wasserhaltungsarbeiten aller Art nicht Bestandteil des Angebotes.

13.    Als Zahlungsziel für alle Arten von Rechnungen wird (entgegen VOB/B) 14 Tage nach Zugang festgelegt.

 


Spezielle Angebots- und Auftragsbedingungen für Abbrucharbeiten:

1.   Eine evtl. notwendige Abfuhr und Entsorgung von nicht mit dem Gebäude verbundenen Haus- und Sperrmüll ist nicht            im Angebot enthalten, außer im LV beschrieben. 
  
2.    Nicht im Angebotspreis enthalten ist der Ausbau und die Entsorgung von kontaminierten Bauteilen, außer im LV                       beschrieben.

3.     Der Abbau asbesthaltiger Bauteile ist gemäß TRGS 519 zwei Wochen vor Baubeginn den zuständigen Behörden                    anzuzeigen. Diese Frist ist bei einer evtl. Beauftragung zu berücksichtigen.

4.     Evtl. nötige Sicherungs- u. Abstützmaßnahmen sind nicht im Angebotspreis enthalten.

5.     Wir empfehlen vorab eine Beweissicherung der Nachbargebäude durchführen zu lassen.

6.     Für evtl. Beschädigungen am Belag von Gehwegen und Einfahrt wird von uns keinerlei Haftung übernommen.

7.     Reinigung, Ausbau und Entsorgung von evtl. vorhandenen Öltanks sind nicht im Angebotspreis enthalten.

8.     Die Preisbildung beinhaltet den Abbruch der Gebäude / Bauteile in einem Zug, Mehraufwand durch Unterbrechungen            oder Verzögerungen - vom Bauherrn oder AG veranlasst - sind gesondert zu vergüten.

9.     Vor Beginn eines Gebäudeabbruchs müssen bauseits sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen wie Wasser, Strom,              Telekom usw. stillgelegt bzw. abgeklemmt werden.

10.   Bestandteil des Angebotes sind die TV für Abbrucharbeiten aktuelle Ausgabe, sowie DIN Abbrucharbeiten 18459

11.   Für Abbruch- Demontage- und Rückbauarbeiten entfällt jede Gewährleistung

12.   Unsere Preise gelten ohne Betonschneide- Stemm- und Bohrarbeiten, ein Baukran ist falls nötig inkl. Bedienung

        zu stellen.

13.   Absicherung durch Bauzaun u. Gerüste ab Höhe 2,00 m sind kostenlos bauseits zu stellen oder werden gesondert                verrechnet.

14.   Falls nötig sind Stromanschluss 32 A, Wasseranschluss 3/4 Zoll u. Abwasseranschluss bauseits, kostenlos zu stellen.

15.   Beim Umgang mit Asbestzement-Platten, KMF oder anderen kontaminierten Materialien müssen bei Bedarf
        Aufenthaltsräume und Sanitäranlagen mit Waschgelegenheit bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt werden. 

 

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